Erbrecht

Jeder Mensch hat das Bedürfnis, dass sein erworbenes Vermögen später einmal in gute Hände gelangt. Die Motive hierbei können ganz verschieden sein. Es kann darum gehen, Angehörige oder andere nahestehende Personen zu bedenken oder darum, einen besonderen Vermögenswert wie etwa ein Unternehmen zu erhalten oder schließlich auch darum, Mittel für einen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Das Erbrecht bildet den Rahmen für den Vermögensübergang im Falle des Todes. Soweit der Erblasser vorab keine Anordnungen zu seinem Nachlass getroffen hat, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Sind vor dem Erbfall hingegen letztwillige Verfügungen etwa durch Testament getätigt worden, so gehen diese der gesetzlichen Erbfolge vor.

Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie in Ihrer Position als Erblasser, Erbe oder sonstiger Beteiligter mit Blick auf die vielfältigen Konstellationen, die ein Erbfall mit sich bringen kann. Dabei bilden die folgenden Bereiche typischerweise den Schwerpunkt meiner Arbeit:






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