Nachfolgeplanung

Erbrechtliche Gestaltungen

Bei der Erstellung von Verfügungen von Todes wegen und von lebzeitigen Übertragungen geht es darum, Ihre Interessen als Erblasser nach jeder Richtung umfassend festzustellen, die jeweilige Verfügung eindeutig zu formulieren und hierbei den sichersten Weg zu wählen, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Insbesondere folgende Verfügungen sind hier von Bedeutung:

  • Testamente
  • Gemeinschaftliche Testamente
  • Erbverträge
  • Unternehmertestamente
  • Übergabeverträge (vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Übertragung)
  • Vorsorgevollmachten und andere Vollmachten

Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge und der Vermögenssicherung bei Familienunternehmen soll gewährleisten, dass das Unternehmen erhalten und von der Familie fortgeführt wird, damit es der Unternehmerfamilie weiterhin als wirtschaftliche Grundlage dienen kann. Hierfür existieren verschiedene gestalterische Ansätze:

  • Übergabe des Unternehmens durch vorweggenommene Erbfolge bzw. Schenkung
  • Übergabe im Rahmen der gewillkürten Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag
  • Übertragung durch gesetzliche Erbfolge
  • Übergabe durch alternative Gestaltungen: Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften; Errichtung von Stiftungen als Beteiligungsträger

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer knüpft an den Erbfall und somit an den konkreten Erwerb des jeweiligen Berechtigten an. Die Schenkungsteuer erfasst ergänzend den Erwerb aus Zuwendungen unter Lebenden. Unter anderem die folgenden Aspekte der Besteuerung sind hier zu beachten und bestmöglich zu gestalten:

  • Steuerbefreiungen
  • Behandlung betrieblicher Vermögen
  • Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen
  • Steuerklassen
  • Freibeträge
  • Abzüge aus Nachlassverbindlichkeiten




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