Stiftung

Meine Tätigkeit im Bereich des Stiftungsrechts hat folgende Schwerpunkte:

  • Entwicklung und rechtliche Gestaltung von Stiftungsprojekten
  • Begleitung von Gründungsprozessen
  • Vermögensausstattung von Stiftungen
  • Tätigkeit der Stiftungsorgane
  • Beratung zur laufenden Geschäftstätigkeit
  • Umstrukturierung von Stiftungen
  • Stiftung und Steuern

Stiftungsprojekte sind sehr vielfältig. Je nach Lebensbereich und nach den speziellen Zielen und Motiven des Stifters können unterschiedliche stiftungsrechtliche Gestaltungen zu empfehlen sein.

Unternehmensnachfolge mit Stiftungen

Mit Hilfe von stiftungsrechtlichen Gestaltungen kann ermöglicht werden, ein Unternehmen zu erhalten und seine Fortführung zu sichern. Als denkbare rechtliche Formen kommen hier zum Beispiel die Beteiligungsträgerstiftung, die Stiftung & Co. KG oder die Stiftung als Holding in Betracht. Es sind dabei auch die vielfältigen erbrechtlichen Fragen, die mit der Übertragung eines Unternehmens verbunden sind, in den Blick zu nehmen.

Familienstiftungen

Familienstiftungen dienen in besonderem Maße den Interessen und dem Wohl einer Familie. Sie stellen keine besondere Rechtsform der Stiftung dar, können jedoch als spezielle Anwendungsform zum Beispiel dazu beitragen, unabhängig von der Familie die Zukunft des Familienunternehmens zu sichern und die finanzielle Versorgung der Familienangehörigen zu gewährleisten.

Gemeinnützige Stiftungen

Verfolgt eine Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, so ist sie berechtigt, wichtige steuerliche Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. Dies sind insbesondere die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer und die Ermäßigung des Steuersatzes bei der Umsatzsteuer. Zudem ist sie berechtigt, steuerbegünstigte Zuwendungen zu empfangen und Spendenbescheinigungen auszustellen.

Unselbständige bzw. treuhänderische Stiftungen

Die unselbständige Stiftung muss nicht staatlich anerkannt werden, sondern beruht allein auf einem privatrechtlichen Vertrag. Sie kann somit schneller und einfacher errichtet werden und flexibler arbeiten als eine selbständige Stiftung. Sie kann somit eine sinnvolle Alternative darstellen. Ich prüfe für Sie, ob sich diese Art der Stiftung im konkreten Fall anbietet und welche genaue Gestaltung zu empfehlen ist.

Stiftungssteuerrecht

Steuerrechtliche Vorschriften zu Stiftungen finden sich verstreut in mehreren Steuergesetzen. Sie betreffen insbesondere die Besteuerung anlässlich der Errichtung der Stiftung und die laufende Besteuerung. Ferner sind die Steuerbegünstigungen im gemeinnützigen Bereich und die steuerlichen Optionen bei Familienstiftungen gesondert geregelt. In jedem Fall erarbeite ich für Ihr Stiftungsprojekt die auch unter steuerlichen Aspekten optimale Gestaltung.





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