Das Recht der Stiftungen, Vereine und Verbände bildet den Schwerpunkt meiner Beratung und Vertretung. Meine anwaltliche Tätigkeit betrifft hierbei sowohl den unternehmensverbundenen Bereich als auch das gemeinnützige Engagement und das Gebiet der Interessenvertretung.
Rechtsform, Steuern, Personal - diese grundlegenden Problemstellungen betreffen jede der genannten Körperschaften in besonderer Weise. Daher liegt das Gewicht meiner Aktivität auf dem Zivil- und Wirtschaftsrecht, dem Steuerrecht und dem Arbeitsrecht.
Die speziellen Fragen der Gemeinnützigkeit ergeben sich vornehmlich in steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht und bedürfen insoweit einer gesonderten Prüfung und Gestaltung.
Meine Leistung besteht darin, für die Tätigkeit der Stiftungen, Vereine und Verbände den rechtlichen Hintergrund sichtbar zu machen, tragfähige juristische Lösungen zu entwerfen und umzusetzen sowie die Interessen der Beteiligten konsequent zu vertreten.
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in der Charlottenstraße 34 in Berlin-Mitte. Ich arbeite in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Uwe Stephan zusammen.

